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AGB

AGB camp - Themenreisen und Internationale Jugendbegegnungen

 

  • Zugang: Die Themen – Camps von eventus sind für alle interessierten Kinder und Jugendlichen zugänglich, die das angegebene Alter haben. Im Einzelfall kann nach Rücksprache hiervon abgewichen und die Altersspanne individuell angepasst werden.

  • Die Teilnehmerzahl ist aus pädagogischen Gründen auf max. 30 Teilnehmer beschränkt. Bei einzelnen Camps kann die maximale Teilnehmerzahl davon abweichen, auch deutlich geringer sein. Für die Jugendinitiation ist die Gruppengröße im Regelfall auf 12 Teenager beschränkt. Die maximale Teilnehmerzahl ist auf unserer Homepage für jedes Camp angegeben.

  • Anmeldung: Bei der Zusage von Anmeldungen zählt das Datum des Eingangs der Anmeldung und der Überweisung der Campanzahlung. Es besteht kein einklagbarer Anspruch für die Campteilnahme.

  • Eine verbindliche Anmeldung ist ONLINE über unsere Anmeldemaske oder auf dem Postweg möglich! Für die postalische Anmeldung steht unter "Downloads" ein Anmeldeformular zum Herunterladen und Ausdrucken bereit.

  • Bitte zur verbindlichen Anmeldung angeben:

    Name, Vorname, Geburtstag, Name Erziehungsberechtigte, Wohnort: Str/ PLZ, Telefon, E-Mail Adresse

    Erst mit der Überweisung einer Campanzahlung von 50,00€ auf das Konto von eventus Erlebnispädagogik e.V.,

    IBAN: DE47430609674022631100

    BIC: GENODEM1GLS

    bei der GLS Gemeinschaftsbank e.G.

    Verwendungszweck: Camp und Name des Kindes

    ist die Anmeldung komplett und der Platz verbindlich reserviert.

  • Nach verbindlicher Anmeldung wird Ihnen die Bestätigung zugesandt. Der Rechnungsversand erfolgt im Regelfall mit Zustellung der weiteren Unterlagen ca. 4-6 Wochen vor Campbeginn. Bei einigen Camps gibt es einen ermäßigten Preis. Der ermäßigte Preis gilt für eine verbindliche Anmeldung bis 1. April sowie für Geschwisterkinder.

  • Widerrufsrecht: Jede Anmeldung kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen kostenfrei widerrufen werden. Hierfür genügt eine Mail. Storno: Bei Rücktritt bis 2 Wochen vor Campbeginn betragen die Stornokosten 50,00€, danach bis Campbeginn 150,00€. Mit Tag des Campbeginns besteht kein Anspruch auf Erstattung.

  • Ablauf: Für die Durchführung unserer Camps sind wir auf eine Mindestteilnehmerzahl angewiesen. Sollte diese bis 14 Tage vor Campbeginn nicht erreicht worden sein, kann das Camp nicht stattfinden und wir überweisen die eingezahlten Beträge in voller Höhe zurück.

  • Corona: Sollte ein Camp aus epidemologischen oder pandemischen Gründen nicht durchgeführt werden können, erstatten wir alle eingezahlten Beträge in voller Höhe.  Bei Durchführung unserer Camps gilt das jeweils aktuelle Schutz- und Hygienekonzept. Wir bitten zu beachten, dass unsere Camps jeweils im Freien stattfinden. Wir bemühen uns, allen Teilnehmenden  eine sichere und gleichzeitig so natürliche wie kind-/altersgerechte Atmosphäre als möglich zu garantieren.

  • Kinderschutz: Der Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen liegt uns besonders am Herzen. Deshalb haben wir ein Kinderschutzkonzept entwickelt, welches für alle Camps in der jeweils gültigen Fassung gilt. Von allen Teamern und Betreuern liegt ein aktuelles Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis vor.

  • Campunterlagen: Rechtzeitig, spätestens vier Wochen von Campbeginn schicken wir Ihnen ein Informationsblatt mit sämtlichen notwendigen Angaben zu: Ort und Zeit des Treffpunkts am Anreisetag, Packliste etc. sowie einen Teilnehmerbogen (Zustimmung zum Baden etc.), den Sie ausfüllen und vor Campbeginn unterschrieben zurücksenden. Die Eltern sind verpflichtet, alle wichtigen Angaben zu evtl. Gesundheitsrisiken sowie besonderem Betreuungsbedarf ihres Kindes zu machen. Nur dann ist ein adäquate Betreuung möglich und die Bedingungen einer Teilnahme seitens der Campverantwortlichen einschätzbar. Wir weisen darauf hin. dass auf outdoor Camps nur vegetarische und fleischliche Ernährung garantiert werden kann.

  • An- und Abreise: Diese wird von den Eltern individuell organisiert und verantwortet. Wir sind jedoch gerne bei der Suche nach Fahrgemeinschaften und Zugverbindungen behilflich. Bei internationalen Jugendbegegnungen gehört die An- und Abreise in der Regel zum Camp dazu. Näheres ist in der jeweiligen Campausschreibung angegeben.

  • Der Treffpunkt ist meist ein Bahnhof in der Nähe des Camportes. Kinder, die mit dem ÖPNV dort ankommen, werden von den Betreuern dort empfangen.

  • Bei der Abreise holen die Eltern ihre Kinder am Camp ab, oder die Kinder werden von den Betreuern zum nächsten Bahnhof gebracht, und fahren von dort selbständig mit dem Zug nach Hause.

  • Abbruch: Muss ein Campteilnehmer während der Campzeit das Camp vorzeitig verlassen (Krankheit oder pädagogische Gründe), sind die Erziehungsberechtigten für dessen Abholung verantwortlich. Gründe für Abbruch können sein: Wunsch des Teilnehmenden das Camp abzubrechen wegen Heimwehs oder dem Gefühl von Überforderung; Abbruch ist auch wegen Krankheit oder Verletzung möglich. Ausschluss vom Camp kann wegen grob fahrlässigen Verhaltens und damit einhergehender Selbst- und Fremdgefährdung erfolgen. In allen Fällen erfolgt vorherige Kontaktaufnahme und Absprache mit den Erziehungsberechtigten.

  • Telefonkontakt: Die Campteamer und Teilnehmenden sind über das Camptelefon während des Camps erreichbar. Telefonische Erreichbarkeit ist täglich, wenn auch nicht rund um die Uhr garantiert. Aus pädagogischen Gründen wollen wir so weit wie möglich auf Telefonate und den Gebrauch von Handys während der Kindercamps verzichten. Die Handys sollen bei den Eltern bleiben oder den Betreuern zur Aufbewahrung bis zum Ende des Camps gegeben werden. Für die Jugendcamps gilt dasselbe. Hier sind die Teilnehmer dazu aufgefordert, sich an die ggfs. gemeinsam verabredeten Telefonzeiten zu halten.

  • Elektronische Gerätschaften: Aus pädagogischen Gründen sind auf den Camps keine elektronischen Geräte wie Smartphones, Gameboys, Tablets, Notebooks und ähnliches erwünscht.

  • Fotodokumentation: Für die Dokumentation und zur Erinnerung an die Camps machen wir Fotos. Auch die Teilnehmenden dürfen sich ggfs an dieser Bildokumentation mit dem jeweiligen Campfotoapparat beteiligen. Eine Fotodokumentation wird allen Teilnehmenden und Erziehungsberechtigten in Anschluss an das Camp zur Verfügung gestellt. Für Werbezwecke behalten wir uns vor Gruppenaufnahmen und Gesangsaufnahmen von Camps ohne Namensnennung zu verwenden, jedoch niemals Einzelaufnahmen oder Porträts einzelner Kinder ohne deren ausdrückliche Einwilligung.

  • Auf den eventus camps wollen wir rauchfrei und alkoholfrei leben.

  • Wer diesen Regeln zustimmt, kann sich gerne anmelden!

 

 

AGB seminar  - Aus- und Weiterbildung

Kurse allgemein:

  • Alle ausgeschriebenen Kursangebote können als Einzelkurse zum jeweils gültigen Preis gebucht werden und sind frei zugänglich. Die Kurse können in beliebiger Menge gebucht werden. Für den Kursbesuch erhalten die Einzelteilnehmer eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung.

  • Mit der Anmeldung erfolgt eine Kursanzahlung in Höhe von 100,00 Euro auf das Konto von eventus Erlebnispädagogik e.V., IBAN: DE47430609674022631100, BIC: GENODEM1GLS, bei der GLS Gemeinschaftsbank e.G.

  • Widerrufsrecht: Jede Anmeldung (ob Interesse Weiterbildung oder Einzelfortbildung) kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen kostenfrei widerrufen werden. Hierfür genügt eine Mail.  Danach ist die Anmeldung verbindlich. Storno: Bei Rücktritt bis 10 Tage vor Kursbeginn betragen die Stornokosten 100,00€. Nach dieser Frist betragen die Stornokosten 150,00€. Bei Nichtantritt oder Abbruch besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühren.

  • Für unsere Kurse sind wir auf eine Mindestteilnehmerzahl angewiesen. Sollte diese zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn nicht erreicht sein, kann der Kurs nicht stattfinden und die Teilnehmer erhalten dann alle eingezahlten Kursgebühren in voller Höhe erstattet. Gegebenenfalls bieten wir zusätzlich ein alternatives Kursangebot an.

  • Für alle Teilnehmer an unseren Kursen gilt unsere Sicherheit(Ausschlussklausel (siehe unten bei Aus- und Weiterbildung).

 

Weiterbildung Geprüfter Erlebnispädagoge/Geprüfte Erlebnispädagogin/ Erlebnispädagoge (GQ)/ Erlebnispädagogin (GQ):

  • Zulassung: Die Ausbildung zum Geprüften Erlebnispädagogen/Erlebnispädagogen (GQ) ist für alle interessierten Erwachsenen frei zugänglich. Das Mindestalter bei Beginn beträgt 18 Jahre.

  • Der Titel des zu erwerbenden Zertifikats „Geprüfter Erlebnispädagog*in“ bzw. „Erlebnispädagog*in GQ“ wird nach Beurteilung der pädagogischen Vorkenntnisse in Absprache mit dem Seminaristen festgelegt. Im Regelfall gilt: Eine pädagogische Grundausbildung oder dreijährige pädagogische Berufserfahrung berechtigt zum Führen des Titels "Geprüfte Erlebnispädago*in".

  • Der Einstieg in die Weiterbildung ist zum Seminarblock EP I im März möglich.. Der erste Seminarblock gilt dabei als Schnupperseminar. Danach muss sich der Teilnehmer entscheiden, ob er die gesamte Weiterbildung besuchen möchte. Mit der Anmeldung zu diesem Seminarblock wird eine Anzahlung von 100,00 Euro fällig auf das Konto von eventus Erlebnispädagogik e.V., IBAN: DE47430609674022631100, BIC: GENODEM1GLS, bei der GLS Gemeinschaftsbank e.G.

  • Eine verbindliche Anmeldung zur gesamten Weiterbildung (228 UE verteilt auf 5 Blöcke, 2 Onlinetermine, Abschlusskolloquium, 3tägiges Praktikum und Nachweis der Absolvierung eines eintägigen 1-Hilfe-Kurses) geschieht durch das Unterzeichnen der Weiterbildungsvereinbarung. Bei vollständiger Teilnahme an allen Kursen ist als Bonus der kostenlose Besuch des Spezialwochenendes im Oktober möglich. Alternativ zum Praktikum ist die Teilnahme am kostenlosen Zusatzangebot "PraxisSeminar" möglich.

  • Widerrufsrecht: Die Anmeldung kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen kostenfrei widerrufen werden. Hierfür genügt eine Mail. Danach ist die Anmeldung verbindlich. Storno: Bei Rücktritt bis 10 Tage vor Kursbeginn betragen die Stornokosten 100,00€. Nach dieser Frist betragen die Stornokosten 150,00€. Bei Nichtantritt oder Abbruch besteht kein Anspruch auf Erstattung des laufenden Kurses.

  • Die Weiterbildungsgebühr wird in zwei Raten in Rechnung gestellt. Überweisung auf das Konto von Eventus Erlebnispädagogik: IBAN: DE47430609674022631100, BIC:GENODEM1GLS bei der GLS Gemeinschaftsbank EG, Verwendungszweck: Name des Weiterbildungsteilnehmers und Rechnungsnummer. Die Gebühr für den Schnupperkurs bzw. die Anzahlung wird dabei mit der ersten Teilzahlung verrechnet. Die Rechnung kann auch als Ganzes gezahlt werden. Individuelle Ratenzahlungen können auf Wunsch bei Vertragsabschluss vereinbart werden.

  • Es obliegt den Kursinteressenten sich um etwaige Förderungsmöglichkeiten seitens des Landes oder des Bundes zu kümmern. Auf Wunsch beraten wir dabei.

  • Mit dem Unterschreiben der Weiterbildungsvereinbarung erhält der Teilnehmer ein Studienbuch und einen Studienordner für die jeweiligen Kursskripte. Das Führen des Studienbuches und das Einholen der jeweiligen Testate liegt in der Verantwortung der Kursteilnehmer.

  • Alle Teilnehmenden legen bis zu Beginn der Weiterbildung (1. Kursmodul) ein aktuelles Erweitertes Polizeiliches Führungszeugniszur Einsicht vor (nicht älter als sechs Monate). Das Führungszeugnis darf keine relevanten Eintragungen im Sinne §72a SGB VIII enthalten. Das Führungszeugnis wird nicht bei eventus gespeichert, es erfolgt lediglich ein Sichtungsvermerk.
  • Beratung: Die Weiterbildungsplanung und der Besuch aller Kurse liegt in der Verantwortung des Kursteilnehmers. Eventus bietet für die individuelle Planung der Weiterbildung Beratung an. Für Informationen zur Weiterbildung stehen wir vorab zu einem Gespräch zur Verfügung. Dies geschieht im Regelfall per Telefon oder Mail. Darüber hinaus bieten wir zwei Online Beratungstermine an - einmal zu Beginn des Anmeldezeitraumes, das zweite Mal in den letzten vier Wochen vor dem Start der Weiterbildung. Während der Weiterbildung stehen Ansprechpartner für alle alle inhaltlichen und organisatorischen Fragen zur Verfügung.

  • Ablauf: Die Weiterbildung soll wegen des gruppendynamischen Prozesses zügig durchgeführt und innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden. Alle erforderlichen Kursblöcke sollen en suite besucht werden. Der Besuch aller Kursteile ist verpflichtend. Mögliche Fehlzeiten dürfen max. 10% betragen. Eventus stellt sicher, dass jedes Jahr alle erforderlichen Weiterbildungskurse angeboten werden.

  • Sollte aus Gründen, die nicht in der Verantwortung von eventus liegen, die Weiterbildung nicht in einem Jahr abgeschlossen werden, so ist eine zusätzliche Gebühr von 200,00 Euro zu entrichten. Diese wird vor Zulassung zum Abschlusskolloquium fällig. Bei Verlängerung des Ausbildungszeitraums durch Schwangerschaft entfällt diese Gebühr.

  • Bonuswochenende: Das Bonuswochenende ist für alle Teilnehmenden, die alle bisherigen Kursblöcke zur Gänze absolviert haben, ein kostenloses Zusatzangebot. Für Teilnehmende mit Fehlzeiten besteht die Möglichkeit, diese durch den Besuch des Bonuswochenendes auszugleichen. In diesem Falle wird dafür eine ermäßigte Kursgebühr von 50% berechnet. Das Bonuswochenende kann darüber hinaus von allen Ausbildungsinteressierten vorab besucht werden, um eventus kennen zu lernen und in Kontakt mit dem vorhergehenden Ausbildungsjahren zu kommen. Es gilt dafür der reguläre Preis.

  • Für die Durchführung unserer Kurse sind wir auf eine Mindestteilnehmerzahl angewiesen. Sollte diese bis 10 Tage vor Kursbeginn nicht erreicht werden, kann ein Kurs seitens eventus abgesagt werden. Eventus verpflichtet sich, ausgefallene Kurse zum nächst- möglichen Zeitpunkt wieder anzubieten.

  • Alle Weiterbildungsteilnehmer sind automatisch zu den noch zu besuchenden Fortbildungsblöcken angemeldet. Eine gesonderte Online-Anmeldung der Weiterbildungsteilnehmer zu den Folgekursen entfällt deshalb. Sie erhalten etwa zwei Wochen vor Kursbeginn jeweils per Mail eine Einladung. Können sie an einem Kurs nicht teilnehmen, sind sie verpflichtet, zeitnah abzusagen. Eine Absage darf nur im Ausnahmefall geschehen.

  • Der Nachweis des Erste-Hilfe-Kurses, dessen Besuch und Bezahlung fällt in die Verantwortung des Kursteilnehmers. Der Nachweis muss zum Abschluss zur Einsichtnahme vorgelegt werden.

  • Praktikum: Ein dreitägiges Praktikum (2 Tage/2x8 Std Hospitation und ein Tag Praxisprojekt von 8 Std.) ist Pflicht. Dazu kommt die individuelle Vor- und Nachbereitungszeit. Das Praktikum kann in der eigenen Einrichtung, bei Eventus oder einer Drittinstitution durchgeführt werden. Es obliegt dem Teilnehmenden, sich eigenständig um eine Praktikumsstelle zu kümmern. Unkosten, die während eines Praktikums entstehen, werden nicht von eventus getragen. Praktikum und Praxisprojekt können am Stück oder in Teilen durchgeführt werden. Praktika dürfen auch länger sein. Alternativ zum Praktikum kann auch das PraxisSeminar bei eventus besucht werden. Dies stellt ein kostenloses Zusatzangebot dar. Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten bei der Teilnahme am PraxisSeminar werden durch eventus getragen.

  • Bei der Teilnahme an einem Praktikum bei eventus verzichten die Kursteilnehmer aus pädagogischen Gründen auf den Genuss von Alkohol und anderen Drogen.

  • Während des Praktikums oder im Rahmen des PraxisSeminars muss ein eigenes Praxisprojekt (8 Std.) durchgeführt und dokumentiert werden. Näheres regelt die Weiterbildungsordnung.

  • Abbruch: Kann ein Teilnehmer die Weiterbildung aus persönlichen Gründen nicht zu Ende führen, sucht eventus mit ihm gemeinsam eine für beide Seiten angemessene Lösung. Grundsätzlich gilt: Muss ein Teilnehmer während der Weiterbildung aus einer persönlichen Notlage aus der Weiterbildung aussteigen, so werden die bisher besuchten oder angefangenen Kurse je als Einzelfortbildung gewertet und berechnet. Der Preisunterschied zwischen Einzelfortbildungen und bisher eingezahlter Weiterbildungsgebühr muss dann ggfs. nachbezahlt werden oder wird rückerstattet. Es gilt der aktuelle Preis der Einzelfortbildungen zum Zeitpunkt des Ausstiegs. Zusätzlich wird eine Stornogebühr von 100,00€ erhoben.

  • Bei vorzeitigem Abbruch kann mit der Seminarleitung eine Frist vereinbart werden, bis wann ein Wiedereinstieg in die Weiterbildung nochmals möglich ist.

  • Abschlusskolloquium: Teilnehmende werden dann zum Abschlusskolloquium zugelassen, wenn sie alle Kurse besucht sowie Praktikum und Praxisprojekt durchgeführt haben. Mit seinem Studienbesuch dokumentiert man den Besuch aller obligatorischen Kursmodule.  Fehlzeiten dürfen maximal 10% betragen. Der Besuch des Erste-Hilfe-Kurses ist nachzuweisen.Bei Zulassung zur Prüfung muss die gesamte Weiterbildung bezahlt sein.

  • Im Rahmen des Abschlusskolloquiums erfolgt eine mündliche Prüfung (Präsentation des Praxisprojekts) sowie eine Praxisprüfung. Die schriftliche Abschlussarbeit gilt als schriftlicher Prüfungsteil. Die Aufgabenstellung für die Praxisprüfung wird den Teilnehmenden vier Wochen vor Abschluss bekannt gegeben.

  • Die Weiterbildungsteilnehmer verpflichten sich nach Abschluss der Weiterbildung an einer Evaluation derselben mitzuwirken.

  • Sollte aus Krankheits- oder organisatorischen Gründen ein Teilnehmer noch nicht alle Kursteile vor dem Abschlusswochenende besucht haben, so kann er nur in begründeten Ausnahmefällen zugelassen werden und holt alles zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach. Das Zertifikat erhalten Teilnehmende erst dann, wenn alle Kurse besucht und bezahlt sind sowie alle anderen Prüfungsvoraussetzungen erfüllt sind.

  • Anerkennung externer Weiterbildungen: Bei anderen Anbietern oder im Studium erworbene Kenntnisse können im Ausnahmefall durch die Weiterbildungsleitung anerkannt werden und zur Teilnahme am Abschlusskolloquium berechtigen. Die Details werden individuell mit der Ausbildungsleitung besprochen und festgelegt. Dies hat vor Beginn der Weiterbildung bei eventus zu erfolgen. Grundsätzlich gilt: Wurden 50% oder mehr der erforderlichen Ausbildungsleistungen bei einem anderen Anbieter absolviert, so ist eine zusätzliche Prüfungsgebühr von 200,00€ durch den Teilnehmenden zu entrichten.

  • Sicherheit/Ausschlussklausel: "Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und Versicherung des Teilnehmers. Der Teilnehmende bestätigt über eine gute physische und psychische Belastbarkeit zu verfügen. Die Teilnahme an der Weiterbildung ist gegebenenfalls mit behandelnden Ärzten und Psychotherapeuten abgesprochen. Der Teilnehmende ist verpflichtet den Ausbilder über einschränkende Gesundheitsprobleme vorab zu informieren. Outdoortraining im Gelände ist nie ohne Risiko. Die Trainer und Dozenten haben eine gründliche Ausbildung und angemessene Erfahrung. So können sie Gefahren auf ein Minimum reduzieren und größtmögliche Sicherheit gewährleisten. Trainer/Dozenten sind jederzeit weisungsbefugt und dürfen bei Gefahr für Leib und Leben jederzeit das Outdoortraining abbrechen. Dennoch erfolgt die Teilnahme an einem Training oder der Weiterbildung auf eigene Gefahr und Verantwortung. Der Veranstalter ist im Besitz einer Berufshaftpflichtversicherung. Darüber hinaus verzichtet jeder Teilnehmer auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit der Trainer, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherung der entsprechende Schaden abgedeckt ist. Insbesondere ist eine Haftung der Trainer wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit kein Versicherungsschutz besteht oder die Ansprüche über den Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen. Gegen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung abgesichert. Eine Sicherheitseinweisung in das Material und dessen Handhabung erfolgt vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung.“

 

 

AGB Naturcoachings

  • Zugang: Alle Veranstaltungen sind für alle interessierten Erwachsenen frei zugänglich. Das Mindestalter bei Teilnahme beträgt 18 Jahre. An den Expeditionen sowie der Winter Challenge können nach persönlicher Rücksprache auch Jugendliche teilnehmen.

  • Die Anmeldung kann über unser Anmeldeformular online oder postalisch erfolgen. Nach erfolgter Anmeldung verschicken wir per Mail eine Anmeldebestätigung. Mit Überweisung einer Anzahlung von 50,00€ auf das eventus Konto bei derGLS Gemeinschaftsbank eG, IBAN: DE47430609674022631100, BIC: GENODEM1GLS, Verwendungszweck: Veranstaltungsbezeichnung und Name des Teilnehmers ist der Platz für die Teilnahme verbindlich reserviert. Falls nicht anders abgegeben, ist der Restbetrag der Rechnung bis spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu überweisen.

  • Widerrufsrecht und Storno: Die Teilnahme an der Veranstaltung kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen kostenfrei widerrufen werden. Eine Mail genügt. Danach fällt bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Stornogebühr in Höhe von 50,00 Euro an. Bei Abmeldung bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Stornogebühr 150,00 Euro. Bei späterem Rücktritt, Nichtantritt bzw. Abbruch erfolgt keine Rückerstattung der Veranstaltungsgebühren.

  • Haftungsausschluss: Bei Veranstaltungen, welche durch unseren Kooperationspartner Aktywni-365 durchgeführt werden (Kanuexpedition Norwegen, Winterexpedition Norwegen, WinterChallenge) erfolgt die Anmeldung, Anzahlung und Versicherung über eventus. Für den Veranstaltungsinhalt und deren Durchführung ist jedoch ausschließlich Aktywni-365 verantwortlich. Eventus übernimmt keinerlei Haftung, welche nicht durch die abgeschlossenen Versicherungen bereits abgedeckt sind. Die Veranstaltungsgebühren abzüglich der Anzahlung werden direkt mit Aktywni-365 abgerechnet. Hier gelten dessen Zahlungsbedingungen.

  • Die Teilnahme an einer Veranstaltung bei eventus erfolgt auf eigene Verantwortung. Naturcoachings sind keine Therapie und ersetzen keine solche, sondern sind begleitete Angebote zu einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung und -schulung. Es wird eine durchschnittliche bis gute physische und psychische Belastbarkeit vorausgesetzt.

  • Es gilt unsere Sicherheits-/Ausschlussklausel: Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung des Teilnehmers. Outdoortraining im Gelände ist nie ohne Risiko. Die Trainer und Dozenten haben eine gründliche Ausbildung und angemessene Erfahrung. So können sie Gefahren auf ein Minimum reduzieren und größtmögliche Sicherheit gewährleisten. Trainer/Dozenten sind jederzeit weisungsbefugt und dürfen bei Gefahr für Leib und Leben jederzeit das Outdoortraining abbrechen. Dennoch erfolgt die Teilnahme an einem Training oder der Weiterbildung auf eigene Gefahr und Verantwortung. Der Veranstalter ist im Besitz einer Berufshaftpflichtversicherung. Darüber hinaus verzichtet jeder Teilnehmer auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit der Trainer, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherung der entsprechende Schaden abgedeckt ist. Insbesondere ist eine Haftung der Trainer wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit kein Versicherungsschutz besteht oder die Ansprüche über den Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen. Gegen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung abgesichert. Eine Sicherheitseinweisung in das Material und dessen Handhabung erfolgt vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung.

  • Versicherung: Alle Teilnehmer an den Naturcoachings WaldZeit, WinterChallenge, Winterexpedition Norwegen, Kanuexpedition Norwegen werden durch eventus versichert. Diese Versicherung umfasst Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung.

  • Fahrtkosten sind im Regelfall nicht Bestandteil der Veranstaltungsgebühren, sondern werden von den Teilnehmenden selbst getragen. Inwieweit Unterkunft oder Verpflegung im Preis enthalten ist, entnehmen Sie bitte der Kursausschreibung. Sollten bei Projekten im Ausland im Voraus Fahrkartenbuchungen etc. für die Durchführung der Veranstaltung erfolgt sein, so werden diese bei Stornierung dem Stornierenden in Rechnung gestellt.

  • Für die Durchführung unserer Veranstaltungen sind wir auf eine Mindestteilnehmerzahl angewiesen. Sollte diese bis 14 Tage vor Kursbeginn nicht erreicht werden, kann ein Kurs seitens eventus abgesagt werden. Alle bereits bezahlten Gebühren werden dann umgehend in voller Höhe zurück erstattet.